Budapester Verkehrs geschlossene Aktiengesellschaft (BKV Zrt.)
Adresse: 1980 Budapest, Pf. 11.
Standort: 1980 Budapest, Akácfa u. 15.
Zentraltelefon: + 36 1 461-65-00
E-Mail: bkv@bkv.hu
Webseite: http://www.bkv.hu
Kundenservice
Kundenservice (persönlich): 1075 Budapest, Rumbach Sebestyén u. 19-21.
Adresse: 1980 Budapest, Postfach. 11.
E-Mail: bkv@bkv.hu oder bkk@bkk.hu
Telefon (Call Center): +36 1 3-255-255
Fundsachen
Nach Ihrem Verlustgegenstand können Sie sich persönlich: Budapest VII. Bezirk Akácfa utca 18., per Telefon: 3-255-255 Menü 1.6 oder per E-mail: lostitem@bkv.hu erkundigen.
Fundbüro
Liebe Passagiere!
Bitte beachten Sie, dass das Fundbüro während der Feiertage (24. Dezember - 2. Januar) geschlossen ist. Sie können Ihr Wunschthema per E-Mail anfragen, unsere Kollegen werden sich zwischen dem 5. und 14. Januar bei Ihnen melden.
Montag | geschlossen |
Dienstag | 10:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 10:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 10:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Telefonverwaltung:
Dienstag – Donnerstag | 10:00 – 16:00 Uhr |
Wir möchten unsere Lieben Fahrgäste darauf hinweisen, dass sich angesichts der Coronavirus-Epidemie maximal 2 Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten können, andere Kunden werden gebeten, vor dem Eingang zu warten.
Beim Betreten ist eine Händedesinfektion obligatorisch! Dieses Wartesystem dient auch der Gesundheit und Sicherheit von uns allen, daher bitten wir unsere Kunden, sich an die Regeln zu halten!
Sie können sich auch per E-Mail unter talalttargy@bkv.hu nach Ihren verlorenen Werten erkundigen.
AUSHÄNDIGUNG DER FUNDGEGENSTÄNDE:
Um ein Fundgegenstand auszugeben ist die Bestimmung des Eigentums unbedingt notwendig. Dazu muss man die folgenden Daten angeben:
Im Zweifelsfall ist die Bestimmung von anderen, nur von dem Eigentümer benannten, gewussten Identifizierungselementen notwendig.
Übernahme der Fundgegenstände ist nur persönlich, an der obigen Adresse (1072 Budapest, Akácfa utca 18.) möglich.
Um Ihre Verlustgegenstände zu bekommen, Sie brauchen:
Im Falle einer Behinderung kann auch eine Drittperson den Fundgegenstand übernehmen mit einer schriftlichen Genehmigung von dem Eigentümer. Bei Minderjährigen können ihre Eltern oder ihr Vormund die Dokumente und andere verlorene Gegenstände von den Minderjährigen ohne Vollmacht übernehmen aber mit der Verifizierung des Verwandtschaftsverhältnisses.